Illustration zur IFRS-16-Überprüfung: Leasingvertrag, Immobilien und drei verbundene Prüffelder
IFRS 16 im Blick: Neubewertungen, Diskontierungszinssätze und Mieterlasse. Redaktionelle Illustration von Niederhauser Consulting.

Was beschlossen wurde – und was noch aussteht

Am 21. Juli 2026 bestätigte der IASB seine Schlussfolgerungen und die Aufnahme weiterer Arbeiten in die Projektpipeline. Ein Project Summary und Feedback Statement ist vorbehaltlich der Zustimmung des Due Process Oversight Committee für das vierte Quartal 2026 vorgesehen. Der Abschluss der Beratungen ist daher vom noch ausstehenden Abschlussbericht zu unterscheiden. Quelle: IASB Update Juli 2026.

Neubewertungen und Zinssätze im Fokus

Untersucht werden sollen weniger häufige Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit, vereinfachte Anpassungen bei index- oder ratenabhängigen Zahlungen sowie vereinfachte Diskontierungszinssätze. Auch die Weiterverwendung eines unveränderten Zinssatzes bei bestimmten Neubewertungen gehört zu den Prüfoptionen. Das sind Untersuchungsrichtungen, keine bereits zulässigen Wahlrechte. Quelle: IASB Update, Agenda Paper 7A.

Mieterlasse: Zusammenspiel von IFRS 16 und IFRS 9

Eine eng begrenzte Klarstellung soll Fälle betreffen, in denen die einzige Vertragsänderung im Erlass geschuldeter Leasingzahlungen besteht. Der IASB will diese Arbeiten mit dem Forschungsprojekt zusammenführen. Quelle: IASB Update, Agenda Paper 7A.

Keine neue Regel allein durch diese Beschlüsse

Die angekündigten Untersuchungen rechtfertigen keine vorgezogene Anpassung der Bilanzierung oder des SAP-Customizings. Konkrete Änderungen sind erst anhand späterer verbindlicher Vorgaben und ihrer Anwendungszeitpunkte zu beurteilen.

Unsere Einordnung für SAP RE-FX und CLM

Die folgenden Punkte sind unsere fachliche Ableitung für die Projektpraxis. Sie stellen keine angekündigte SAP-Funktion oder Produkt-Roadmap dar.

  • Neubewertungen nachvollziehbar halten: Auslöser, Wirksamkeitsdatum, Vertragsstand und Bewertungsresultat gemeinsam dokumentieren. So lassen sich spätere Änderungen gezielt auf Indexanpassungen und betroffene Bewertungszeitscheiben eingrenzen.
  • Zinsableitung konfigurierbar gestalten: Methodik, Datenbasis und Freigabe eines Zinssatzes sollten nachvollziehbar bleiben. Kundeneigene Regeln möglichst über die im jeweiligen Produkt und Release unterstützten Erweiterungsmöglichkeiten umsetzen.
  • Mieterlasse sauber erfassen: Erlassene Zahlungen, weitere Vertragsänderungen und die fachlich begründete bilanzielle Behandlung getrennt dokumentieren. Eine Konditionsänderung allein beschreibt den Geschäftsvorfall nicht vollständig.
  • Regressionstests vorbereiten: Repräsentative Fälle für Indexänderung, Laufzeitanpassung und Mieterlasse mit erwarteten Bewertungs- und Buchungsergebnissen pflegen. Das schafft eine belastbare Grundlage, falls später tatsächlich Anpassungen notwendig werden.

Für laufende Projekte liegt der Nutzen damit zunächst in einer nachvollziehbaren, wartbaren Architektur. Überflüssige Sonderlogik erhöht den Aufwand späterer Anpassungen; eine klare Verbindung zwischen fachlicher Anforderung, Konfiguration und Testnachweis erleichtert die Bewertung neuer Vorgaben.

Vertiefung und nächster Schritt

Mehr zu unserem Ansatz finden Sie unter IFRS 16 und Contract & Lease Management sowie SAP RE-FX Beratung. Der Beitrag SAP RE-FX, CLM und IFRS 16: Welches Deployment-Modell passt? ordnet die Systemlandschaft ein.

Sie möchten die Nachvollziehbarkeit Ihrer Bewertungsprozesse oder Zinsableitung prüfen? Kontaktieren Sie uns für eine Einordnung Ihrer Ausgangslage.

Quellen und redaktioneller Stand

Stand der Quellenprüfung: 12. September 2026. Grundlage dieser Sondernews sind die schriftlichen IASB-Beschlüsse; die SAP-Auswirkungen sind als eigene Einordnung gekennzeichnet.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen fachlichen Information und ersetzt keine Beurteilung des konkreten Vertrags- und Bilanzierungssachverhalts. Alle Angaben ohne Gewähr.

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